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TGA Interview mit Christoph Weiß
Das "Potential und die Bewertung" solcher Energiegemeinschaften, war Thema der Masterarbeit von Christoph Weiß, mit welcher er den Master of Science in Engineering, im Studium Urbane erneuerbare Energiesysteme erlangt hat.
In dem TGA Interview beantwortet Hr. Weiß die grundlegenden Fragen und bewertet das Potential dieser neuen Verbrauchsphilosophie.
Vier Typen von Energiegemeinschaften:
Um diese Frage zu beantworten, muss Weiß ein wenig ausholen. Denn das ist der Kern der Sache: „Es gibt nicht nur eine Art von Energiegemeinschaft, sondern vier verschiedene Typen“, so der frischgebackene Master. Derzeit ist es eben nur möglich, mit einem Zählpunkt an einer einzigen davon teilzunehmen. Das wird 2024 anders sein und genau diese Potenziale hat sich Christoph Weiß zum Abschluss des Studiengangs „Urbane Erneuerbare Energiesysteme“ an der FH Technikum Wien unter die Lupe genommen. Doch zuerst müssen diese vier Formen geklärt werden. Sie heißen:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
- Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) für den Lokalbereich (bis Netzebene 6)
- Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) für den regionalen Bereich (bis Netzebene 4)
- Bürger-Energiegemeinschaft (BEG)
Verschachteulung ab 2024 möglich:
„Ab 1. Jänner 2024 ist die Mitgliedschaft in mehreren dieser Energiegemeinschaften möglich, was die rechtliche Grundlage für sogenannte ‚verschachtelte Energiegemeinschaften‘ legt“, erklärt Christoph Weiß. Für den Sinn der Verschachtelung muss man sich die Stärken der einzelnen Varianten vor Augen führen. Hier gilt die Faustregel „je eingeschränkter eine Energiegemeinschaft nach Netztopologie, desto wirtschaftlicher ist es, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen“. Das bildet sich auch in den Netzgebühren ab: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind von derNetzgebühr vollständig befreit, Erneuerbare Energiegemeinschaften zum Teil (wobei lokale Gemeinschaften einen größeren Nachlass genießen als regionale), und BürgerEnergiegemeinschaften gar nicht. Betrachtet man nun den Restüberschuss aus der Energiegemeinschaft oder den Reststrombezug vom Energieversorger, so kann es sinnvoll sein, an weiteren Energiegemeinschaften teilzunehmen und somit innergemeinschaftlichen Strom mit einem noch größeren Teilnehmerkreis zu handeln – was ab 2024 möglich sein wird. Vor allem ist es volkswirtschaftlich im Sinne der Energiewende, eine „kaskadische Nutzung“ der erneuerbaren Energie durch die Verschachtelung der verschiedenen Energiegemeinschaftsformate zu erreichen.
Restüberschüsse und Reststrombezu:
Warum das so ist, dafür zeigt Weiß eine idealtypische verschachtelte Energiegemeinschaft in einem beispielhaften Kommunalverband.
Dabei werden in der ersten Ebene Gebäude mit PV-Nutzung zu Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen zusammengeschlossen, die auf Eigenverbrauch optimiert sind und über einen gemeinsamen Energiespeicher verfügen.
Auf der zweiten Ebene werden auch Verbrauchsanlagen bis zum Ortsnetz-Transformator (Netzebene 6) zu lokalen EEGs zusammengeschlossen. Auf dieser zweiten Ebene darf beispielsweise auch ein privates Kleinwasserkraftwerk oder eine KWK-Anlage teilnehmen.
Auf der dritten Ebene erfolgt der Übergang in eine regionale EEG bis zum Umspannwerk (Netzebene 4). Hier werden Erzeugungsanlagen des ortsansässigen EVUs mit einbezogen, die an die Energiegemeinschaft verpachtet werden.
Darüber kommt auf der vierten Ebene eine Bürgerenergiegemeinschaft, an der auch Großunternehmen, EVUs und weitere Gemeinden teilnehmen können. In dieser verschachtelten Energiegemeinschaft werden Überschüsse, die trotz Eigenverbrauchsoptimierung temporär anfallen, von der untersten Ebene jeweils der nächsthöheren Ebene übergeben. Umgekehrt profitieren die Verbraucher in Zeiten der Flaute, die bei der volatilen erneuerbaren Erzeugung regelmäßig anfällt, vom Strombezug aus der jeweils höheren Ebene.
Ganzheitliches Konzept vom Planer:
Wie sich das, was ab 2024 möglich sein wird, in praktikable Geschäftsmodelle übersetzen lässt, hat Christoph Weiß in seiner Diplomarbeit dargelegt – mehr dazu online auf www.tga.at. Doch Weiß setzte sich nicht nur theoretisch damit auseinander. Im Brotberuf ist er als Planer in der Haustechnik Planungsgesellschaft von Christoph Passecker tätig. Der Planer sieht großes Potenzial in den Energiegemeinschaften und entwickelt entsprechendes Know-how in seinem Planungsbüro. „Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn Energiegemeinschaften vom Planungsbüro ein gesamtheitliches Konzept bekommen, das alle Aspekte des Themas berücksichtigt“, sagt Passecker. Dass Energiegemeinschaften eine große Zukunft vor sich haben, davon sind beide überzeugt: „Da müsste schon eine künstliche politische Bremse eingebaut werden, um den Erfolg von Energiegemeinschaften zu verhindern!“ Das Planungsbüro von Christoph Passecker ist dafür gerüstet – nicht zuletzt dank der Erkenntnisse aus der Diplomarbeit von Christoph Weiß.
Zum gesamten Artikel:
Online-Version (www.tga.at) / Offline-Version (PDF)
Quelle: TGA Redaktion / WEKA Industrie Medien